Prophylaxe

Die Prophylaxe umfasst die halbjährliche Kontrolle Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches durch den Zahnarzt*in und eine professionelle Reinigung Ihrer Zähne und Zahnfleischtaschen.
Ziel der Prophylaxe ist es, Zähne und Zahnfleisch langfristig gesund zu erhalten und Karies und Zahnfleischerkrankungen rechtzeitig zu erkennen und - falls erforderlich - frühzeitig behandeln zu können.

Zur zahnärztlichen Kontrolle gehört, neben der visuellen Untersuchung und dem Abtasten der Zähne mit einer Sonde, die röntgenologische Kontrolle Ihrer Füllungen, Kronen, Brücken und Implantaten, sowie die Tiefenmessung der Zahnfleischtaschen (PSI). Einmal jährlich übernimmt Ihre Krankenkasse außerdem die Entfernung des über dem Zahnfleisch befindlichen Zahnsteins.
Um Ihre Zähne gesund und schön zu erhalten, ist die tägliche Zahnpflege mit geeigneten Zahnbürsten, fluoridhaltiger Zahnpasta und Zahnseide unerlässlich. Dabei wird regelmäßig ein großer Teil des Zahnbelages (Plaque) entfernt, die Zähne effektiv vor Karies und das Zahnfleisch vor Entzündungen geschützt.

Bei einer professionellen Zahnreinigung (PZR) werden neben der vollständigen Entfernung von harten und weichen Belägen die Zahnzwischenräume und Zahnfleischtaschen gründlich gereinigt und ein sehr großer Teil der für die Zahngesundheit gefährlichen Bakterien entfernt. Die Behandlung wird meist kombiniert mit Hand- und Ultraschallinstrumenten durchgeführt. Um Verfärbungen zu entfernen und die Zahnoberfläche zu glätten verwenden wir ein feines Pulver (Airflow). Eine abschließende gründliche Politur der Zähne und Aufbringen zahnhärtenden Lacken vervollständigt die PZR, schützt und versiegelt die Zahnoberflächen und verzögert die Anlagerung neuer Beläge.
Fragen, die Sie bezüglich Ihrer Mundhygiene, Zahnbürsten und Zahnpasten etc. haben, beantworten Ihnen gerne unsere qualifizierten  „Prophylaxe-Assistentinnen“.

Wir empfehlen in der Regel zweimal im Jahr eine PZR durchführen zu lassen.
Der zeitliche Abstand zwischen und die Dauer der Sitzungen hängen jedoch in hohem Maß von der häuslichen Mundhygiene, den Taschentiefen des Zahnfleischs, der Anfälligkeit des Patienten neuen Zahnstein zu bilden und weiteren Faktoren (z. B. Zahnfleischbluten, überstehende Restaurationsränder, verschachtelte Zahnstellungen) ab.

Vor einer Zahnfleischbehandlung (Parodontitis-Therapie) sowie vor prothetischen Maßnahmen trägt die PZR entscheidend zum Behandlungserfolg bei.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr wird, neben der zahnärztlichen Kontrolle, halbjährlich eine „Individualprophylaxe“ (IP) von der Krankenkasse übernommen.
Gerne nehmen wir Sie in unser Recall-System auf.

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